Verband unabhängiger HeilpraktikerAls Heilpraktikerin habe ich die Möglichkeit Ihnen Rechnungen zu schreiben, die Sie bei
Ihrer Privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe einreichen können.
Je nach Vertrag werden die Behandlungskosten anteilig oder z. T. vollständig übernommen.
Als Berechnungshilfe dient Heilpraktikern die GebüH (Gebührenordnung Heilpraktiker).
Nach den allgemeinen Grundsätzen zur GebüH können Leistungen, welche nicht in der GebüH enthalten
sind entsprechend einer gleichwertigen oder ähnlichen Leistung berechnet werden.
Hierbei sieht die GebüH eine Regelung der Analogabrechnung siehe § 6 Abs. 2 GOÄ vor.
Grundsätzlich ist der Patient Vertragspartner des Heilpraktikers und nicht seine Private Krankenkasse,
Zusatzversicherung oder Beihilfe.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen i. d. R. leider nicht.

Für Selbstzahler gelten folgende Honorare

Vitalogiebehandlung

38 Euro

33 Euro (Kinder bis 12 Jahre)

Breuss-Massage, 30 Min.

38 Euro

Entspannungmassage des Rückens 30 Min.

38 Euro

Vitalogiebehandlung incl. 20 Min. Rückenmassage

53 Euro

Vitalogiebehandlung incl. 30 Min. Rückenmassage

63 Euro

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht min. 24 h vorher abgesagt werden, mit 25€ in Rechnung stellen muss.

Als gesetzlich Versicherter haben Sie auch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.
Diese Versicherungen haben oft einen geringen Monatsbeitrag und decken Heilpraktikerkosten zum Teil bis zu 100% ab.